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AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil zwischen Ingenieurtaucher Thomas Hinsch (im folgenden Text ITH) und deren Auftraggebern (AG) geschlossenen Vertrages.
Anderslautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen, insbesondere anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, gelten nur dann, wenn sie von ITH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. ITH erbringt Ingenieurleistungen auf dem Gebiet der Unterwasserbauwerke.
In der Regel enthalten die Leistungen, die Erstellung eines Berichtes, der eine Zusammenstellung der Messergebnisse und eine kurze Beschreibung beinhaltet. Ingenieurleistungen (z.B. Stellungnahmen) werden nach Aufwand abgerechnet. Ist seitens des Auftraggebers der genaue Umfang einer Untersuchung nicht definiert, wird von ITH ein Vorschlag für eine Untersuchung unterbreitet.
Der AG hat diesen Vorschlag schriftlich zu genehmigen, damit wird auch die Verantwortung vom AG übernommen. Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Bericht kenntlich gemacht. Berichte werden 2-fach und Rechnungen 2-fach ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an.

Vervielfältigungen Berichte dürfen nur ungekürzt weitergegeben werden; jede auszugsweise Vervielfältigung, jede Weitergabe eines Auszuges sowie jede Veröffentlichung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von ITH.

Auftragsannahme

Bei Auftragserteilung sind 50 % des vereinbarten und in dem Auftrag genannten Auftragsvolumens als Anzahlung vorab auf das Konto von ITH innerhalb von
14 Tagen zu überweisen. Abweichungen hiervon bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung. Nach Zahlungseingang erfolgt die Bearbeitung des jeweiligen Auftrags. Erfolgt der Zahlungseingang auf das Konto von ITH nicht fristgerecht, behält sich ITH vor von dem Auftrag zurückzutreten.

Vergütung

Für bestimmte, häufig wiederkehrende Leistungen werden feste Angebotspreise nach dem jeweils gültigen Angebot erhoben. Für Fahrzeiten, Probenahmen und Ortsbesichtigungen wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ferner werden Fahrtkosten sowie Spesen, Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zuzüglich der Berichtserstellung berechnet. Sofern Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gefordert werden, erhöhen sich die Angebotspreise
um 100%.

Die jeweils gültigen Angebotspreise sind Vertragsgrundlage. Sie werden dem AG auf Wunsch zugesandt. Auf den Rechnungsbetrag wird zusätzlich die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer erhoben.

Zahlung

Rechnungen von ITH sind umgehend nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen gegen eine Rechnung sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei ITH geltend gemacht werden. Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist ITH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basissatz, mindestens aber in Höhe von 6 % des Rechnungsbetrages und den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen. Aufrechnungswerte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ITH anerkannt sind. Die bis dahin angefallenen Kosten im Zuge unseres Leistungsumfanges sind zu begleichen.

Haftung

Die Haftung von ITH, seiner Organe und Angestellten ist beschränkt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist außerdem beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und wird summenmäßig begrenzt durch die jeweilige Deckungssumme der von ITH

abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Ansprüche bei Schäden und Mängeln, die bei der Entnahme von Materialproben an Bauwerken, Bauwerksteilen oder sonstigen Sachen entstehen. Der Ausschluss gilt auch für Vermögensfolgeschäden.

Für Ersatzansprüche Dritter haftet ITH in keinem Fall. Die Auftraggeber stellen ITH von solchen Ansprüchen ausdrücklich frei. Für die Echtheit von Proben wird nur gehaftet, wenn die Proben seitens ITH entnommen worden sind.

Das Betretungsrecht für die Durchführung von Untersuchungen ist durch den Auftraggeber zu erwirken. Unterbleibt die rechtzeitige, richtige und vollständige Beschaffung bzw. Bekanntgabe, sind ITH alle daraus anfallenden Kosten zu erstatten. Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen.

Verjährung Haftungsansprüche gegen ITH einschließlich Ansprüche auf Schadensersatz mit Ausnahme deliktischer Ansprüche und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung / Abnahme.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Rechtsbeziehungen zwischen ITH und dem Auftraggeber (AG) unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg

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